Das Land Schleswig-Holstein und das Deutsche Kinderhilfswerk setzen die Förderung von beispielhaften Beteiligungsprojekten von Kindern und Jugendlichen fort. Im Rahmen der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ stehen auch in diesem Jahr Mittel in Höhe von 100.000 Euro aus dem Förderfonds „Stärkung der Rechte und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ bereit.

Informationen über die Angebote und Aktivitäten des Sozialministeriums zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein mit aktuellen Terminen finden sich unter www.schleswig-holstein.de/kinder-jugendbeteiligung.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien finden sich unter www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen.

Anträge können über das Onlineformular des Förderfonds fortlaufend eingereicht werden.

Die Förderung erfolgt in der Regel mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 5.000 Euro, im besonders begründeten Einzelfall können bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Aus den einzelnen Beteiligungsmodellen sollen sich möglichst dauerhafte Beteiligungskulturen in der Kommune entwickeln. Auch die Fortbildung von Fachkräften – durch das Deutsche Kinderhilfswerk bundesweit zertifiziert – und eine qualifizierte Begleitung von Einzelvorhaben für Partizipationsprozesse werden von der Gemeinschaftsaktion unterstützt.

Es geht bei der Aktion um die Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte und insbesondere um das Kinderrecht auf Beteiligung. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Die Gemeinschaftsaktion unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in pädagogischen Feldern und Einrichtungen fördern. Unterstützt werden ebenfalls Maßnahmen zur altersgemäßen politischen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch die Ausübung des Wahlrechts bei Kommunal- und Landtagswahlen. Zu diesem Zweck werden beispielsweise Vorhaben der politischen Bildung wie die U-18-Wahlen, sowie Vorhaben der demokratischen Praxis wie die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Kommunal- und Landespolitik gefördert.

Neben der projektorientierten Mitwirkung haben sich auch die institutionalisierten Formen wie Kinder- und Jugendparlamente oder Kinder- und Jugendbeiräte bewährt. Die Gemeinschaftsaktion fördert daher sowohl die Einrichtung parlamentarischer Formen der Beteiligung als auch die notwendige Qualifizierung von Kindern und Jugendlichen für die Wahrnehmung ihrer Funktion.

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