Auch im Jahr 2022 stellt die Landesregierung 150.000 Euro für Medienkompetenzprojekte von Vereinen, Schulen und Verbänden in Schleswig-Holstein zur Verfügung.
Der Offene Kanal Schleswig-Holstein (OKSH) verwaltet diese Landesmittel.

Die Rahmenbedingungen

  • Es gilt die Förderrichtlinie des OKSH, in der (insbesondere in § 2) auch steht, welche Art von Projekten gefördert werden können.
  • Wir freuen uns über kleine wie große Projektvorhaben – bei einer großen Anzahl kann es zu Teilbewilligungen kommen.
  • An Schulen können nur „außerunterrichtliche“ Vorhaben gefördert werden zum Beispiel Arbeitsgruppen, Projekte oder Schulsozialarbeits-Aktionen.
  • Der Antrag ist schlank gehalten und bedarf eines Anhangs mit einer genaueren Projektbeschreibung
  • Ein Muster einer Fördervereinbarung, die im Fall einer positiven Förderentscheidung abgeschlossen wird.

 

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