Jugendliche hören Rap-Musik und nutzen diese Ausdrucksform für eigene Songs. Der „Battle“ und soziokulturelle Hintergründe des Gangsta-Rap und Hip Hop prägen die Stilmittel.

Doch auch rechtsextremistische Aktivist*innen nutzen die Rap-Musik, um ihre Ideologien zu vermitteln. Beschäftigte in Jugendzentren, Lehrkräfte in der (Musik-)Schule oder Trainer*innen im Tanzsportverein stehen vor der Frage, wie sie einerseits Zugang zu den Bedürfnissen der Jugendlichen finden und andererseits Haltung gegen die teilweise sexistischen, homophoben oder antisemitischen Texte zeigen können. Mit drei Inputs aus verschiedenen Perspektiven, wird sich  mit folgenden Fragen befassen:

1. Wie kann ich Rap-Musik kreativ und haltungsbewusst in meiner Arbeit mit Jugendlichen nutzen?
2. Was ist rechtlich zu bedenken? Wie erfahre ich, ob ein Titel indiziert ist? Welche Kriterien gelten für die Indizierung?
3. Wie erkenne und verhindere ich Einflussnahmen von „Rechts-Rap-Aktivist*innen“?

Referent*innen: Marius Peuling (Streetworker, Flensburg) Thomas Salzmann, Denise Michels (Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz) und Lasse von Bargen, Regionales Beratungsteam gegen Rechtsextremismus (RBT), AKJS

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