Neue Freistellungverordnung
Verdienstausfallerstattung ab sofort auch für selbstständige Juleica-Inhaber*innen möglich
16.06.2021
Am 11. Juni 2021 ist die neue Freistellungsverordung in Kraft getreten! Ab sofort kann Verdienstausfallerstattung auch von Selbsständigen beantragt werden. Außerdem gibt es eine Übergangsregelung (bis 13.08.2022) für Personen, die ihre Juleica-Grundausbildung pandemiebedingt noch nicht abschließen konnten. Weitere Informationen und einen Download der neuen Verordnung findet ihr hier.
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