Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)

Nach mehreren Jahren Vorlauf wurde das neue Bundesgesetz mit einer verabschiedet. Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind nun Teil des SGB VIII. Für die Jugendarbeit ist besonders interessant, dass §11 ergänzt wurde mit dem Ziel, „dass die Angebote der Jugendarbeit in der Regel für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sein müssen.“ Interessant ist auch der §4a – Selbstvertretungen sollen unterstützt werden, s. Einordnung durch den Bundesjugendring. 

Das neue KJSG muss noch veröffentlicht werden und tritt dann in Kraft.

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