Stellenausschreibung Geschäftsführung
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Europäische Jugendstiftung startet Förderung für Pilotaktivitäten von Jugendorganisationen
14.04.2020
Die Europäische Jugendstiftung (EYF) startet einen Sonderaufruf für lokale oder nationale Jugendorganisationen. Die Organisationen können Finanzmitteln für Aktivitäten beantragen, die sich aus der Corona-Krise ergeben haben und eine direkte Folge dieser sind.
Zu diesem Zweck können spezielle EYF-Pilotzuschüsse beantragt werden. Beispiele für solche Vorhaben können sein:
Bei allen Pilotaktivitäten müssen die von den zuständigen Behörden auf nationaler und / oder lokaler Ebene getroffenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Darüber hinaus wird den antragstellenden Jugendorganisationen dringend empfohlen, ihre Aktivitäten mit den zuständigen Behörden zu koordinieren und dies in ihrem Projektvorschlag anzugeben.
Der maximale EYF-Zuschuss für eine Pilotaktivität beträgt 10.000 EUR. Der nächste Stichtag ist der 10. Mai 2020. COVID-19-bezogene Anträge können jedoch noch im Laufe des Jahres 2020 eingereicht werden. Nachfolgende Stichtage werden später im Jahr 2020 festgelegt, voraussichtlich Juni und September.
Jugendorganisationen können nur dann Anträge stellen, wenn sie beim EYF registriert sind. Anweisungen und Kriterien für die Registrierung sind auf der Internetseite der Europäischen Jugendstiftung zu finden.
Informationen zum Verfahren und zu den Kriterien für die Antragstellung finden Sie auf der EYF-Webseite
Interessierte Organisationen geben bitte bei der Einreichung im Antrag oben deutlich an: special call COVID-19.
Alle weiteren Informationen sind auf der Webseite der Europäischen Jugendstiftung erhältlich.
beim Landesjugendring Schleswig-Holstein e. V. ab sofort in Vollzeit
20.01.-21.01.2025 in der Nordsee Akademie in Leck
11.Dezember, 9.00 bis 11.00 Uhr