Willkommen zum Song Contest „Dein Song für EINE WELT!“
Die aktuelle Runde des Song Contests läuft auf Hochtouren. Die Teilnahme ist noch bis 15. Mai möglich!
Änderungen bei der Beantragung von Verdienstausfallerstattungen
12.12.2019
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung gibt es einige Dinge, die bei der Beantragung von Verdienstausfallerstattungen zu berücksichtigen sind!
Die Freistellungsverordnung regelt die Beantragung von Verdienstausfallerstattungen für Juleica-Inhaber_innen. Mit der neuen Freistellungsverordnung gibt es einige Änderungen, die Antragsteller_innen unbedingt berücksichtigen sollten. Die wesentlichen Änderungen liegen in den eindeutigen Fristsetzungen, welche die bisherige Verordnung offen ließ. Konkret bedeutet dies:
Außerdem stellt die Richtlinie klar, dass Verdienstausfall nur erstattet werden kann, wenn an der Maßnahmen, für die freigestellt wurde, überwiegend schleswig-holsteinische Teilnehmer_innen mitwirken.
Die Freistellungsverordnung findet ihr auf unserer Homepage unter Service / Juleica & Verdienstausfall!
Auch das Antragsformular wird überarbeitet, liegt derzeit aber noch nicht vor.
Die aktuelle Runde des Song Contests läuft auf Hochtouren. Die Teilnahme ist noch bis 15. Mai möglich!
digitales Lernangebot für junge Menschen, die sich mit eigenen Projekten für den Wald- und Klimaschutz stark machen wollen
Einsendeschluss ist der 04. August 2025