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Bundestag beschließt Ergänzung des Vereinsrechts
20.02.2023
Der Deutsche Bundestag hat am 09.02.2023 eine Ergänzung des Vereinsrechtes beschlossen. Diese gilt, sobald der Bundesrat zugestimmt hat, ein Widerspruch ist nicht zu erwarten.
Möglich sind dann
Konkret wird dazu in § 32 BGB nach Absatz 1 folgender Absatz 2 eingefügt:
Damit werden hybride Mitgliederversammlungen ermöglicht, ohne dass dies in der Satzung verankert sein muss. In Satzungen können aber auch davon abweichende Regelungen festgelegt und somit beispielsweise hybride oder rein virtuelle Mitgliederversammlungen ausgeschlossen werden. Es wird erwartet, dass die Details der Auslegung, etwa welche elektronischen Wege zulässig sind, im Wege der Rechtsprechung geklärt werden.
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