Fördermittel zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements
Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat die Richtlinie über die Vergabe von Fördermitteln zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein veröffentlicht. Förderfähig sind insbesondere Fortbildungs- und Qualifizierungsprojekte, Erfahrungsaustausch für bürgerschaftlich Engagierte, Bildung von Netzwerken oder Informationen über bürgerschaftliches Engagement. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Organisationen, Firmen und sonstige natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Gemeinden, Kreise und Ämter.
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