Das neue Bundesprogramm „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ stellt für 2023 Mittel zur Verfügung. Inhaltlich sind die Themen Bewegung, Kultur und Gesundheit in den Hinweisen zum Förderantrag auf der Website näher definiert und zeigen ebenso wie die Beispiele auf der Website, dass eine Antragstellung für sehr viele, die Jugend(verbands)arbeit machen, in Frage kommt.

 Ab Mitte Januar gibt es auf der Website Informationen zum Antragsprozess. Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie eine Verwaltungspauschale für indirekte Ausgaben in Höhe von sieben Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Nähere Informationen zum Förderaufruf sowie Hinweisen zum Förderantrag gibt es unter www.daszukunftspaket.de.

 

Gefördert werden:

Einzelprojekte, die

  • a) Kinder und Jugendliche selbst planen und mithilfe von Trägern umsetzen
  • b) die freie Träger gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit planen und umsetzen (Kinder und Jugendliche in Risikolagen sind einzubinden) - beantragbar von freien Trägern, max. 100.000€/Projekt - Zuständig für die Vergabe ist die DKJS
  •  die Planung und Umsetzung von Angeboten, die Kinder und Jugendliche im Rahmen eines „Lokalen Zukunftsplans“ selbst planen. Die Kommune aktiviert und begleitet Kinder und

Jugendliche einerseits, diese Angebote aktiv zu gestalten, andererseits entwickelt sie dadurch ihre eigenen, kommunalen Beteiligungsstrukturen weiter – beantragbar von örtlichen Träger der

öffentlichen Jugendhilfe bzw. vom Jugendamt beauftragten freien Trägern, max. 150.000 Euro pro Kommune (bei Umsetzung mehrerer Projektideen)

 

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