Anträge können online über die Förderdatenbank des DKHW gestellt werden. Der Fonds wird durch das DKHW verwaltet, über alle Anträge wird im Konsens mit dem Land SH entschieden. Die Förderkriterien haben sich nicht wesentlich zu den Vorjahren verändert. Neu ist die Möglichkeit, Mikroprojekte zu fördern.

 Der Link zur Förderseite mit den Länderfonds beim DKHW: Projektantrag: Vorlagen und Richtlinien | Deutsches Kinderhilfswerk (dkhw.de)

Direkt zur Antragstellung: DKHW Förderdatenbank - 34373 - Fondsart: „Länderfonds“ und bei Verfügbare Fonds: „Schleswig-Holstein“ auswählen.

Informationen in Kürze: 

  • Antragsberechtigt sind insbesondere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Vereine, Verbände, Stadt- und Kreisjugendringe sowie Kommunen.
  • Zur Förderung beantragten Aktivitäten müssen sich nachweislich auf junge Menschen aus Schleswig-Holstein beziehen.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Projekte sollen in der Regel das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Finanzierungsanteil von bis zu 5.000 €, im besonders begründeten Einzelfall bis zu 10.000 €. Mehrtägige Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen können bis zu 450 € je 0,5 Tage, jedoch maximal in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, gefördert werden.
  • 20% Eigenbeteiligung, z.B. durch Teilnahmebeiträge oder durch finanzielle Beteiligung Dritter
  • Gefördert werden grundsätzlich Honorar- und Sachkosten. Als Verwaltungskostenpauschale können bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 200 € gefördert werden. Träger, die vom Land institutionell gefördert werden (z.B. Jugendverbände auf Landesebene), können diese Ausgaben nicht geltend machen.
  • Nicht förderfähig: laufende Kosten (insbesondere Personalkosten); Baumaßnahmen; Ausstattung mit Mobiliar, Spielgeräten, Technik (PC usw.), Instrumenten etc.; Reisen und Ausflüge, die der Freizeit und Erholung dienen.

 

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