Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planungen und Vorhaben der Kommune gemäß § 47 f der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist weit mehr als ein rechtlicher Auftrag. Sie ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Junge Menschen erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre Interessen einzubringen, Verantwortung zu übernehmen und aktiv am Gemeinwesen mitzuwirken. Mit der Fachstelle für Beteiligung stärkt die Hansestadt Lübeck seit mehreren Jahren die Teilhabe junger Menschen, fachlich fundiert, vernetzt und mit großem Engagement.

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