
Nachlese: Fachtag SH SCHAU TIN*
Einblicke in den Fachtag am 09.10.2025
Informationen zum BULE-Sonderprojekt
09.07.2020
Die Fördermaßnahme richtet sich an Initiativen in ländlichen Räumen in Deutschland. Es sind Initiativen antragsberechtigt, deren Maßnahmen überwiegend in kreisangehörigen Städten und Gemeinden von maximal 50.000 Einwohnern wirken.
Ab dem 24. Juni 2020 können folgende Organisationen, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, eine Interessenbekundung einreichen: