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24.05.2012, 10:14 Uhr
25. Februar 2010
Schutz des Kindeswohls sollt auch Aufgabe der Jugendarbeit sein!
Seit 2005 ist der § 8 a SGB VIII im Jugendhilfegesetz verankert. Daher sollten auch JugendleiterInnen für anzeichen einer Kindeswohlgefährdung sensibilisiert werden (z. B. wenn ein Kind geschlagen oder sexuell mißbraucht wird oder ein junger Mensch in seiner Entwicklung so stark eingeschränkt wird, dass seine Existens dadruch Schaden annimmt).
Jugendverbände können und sollten das Thema in ihre Juleica-Ausbildungen oder andere Seminare einbinden. Dis hilft den JugendleiterInnen im Notfall mit einer konkreten Situation umzugehen.
Kein Teilnahmebeitrag
Anmeldung: KJR Geschäftsstelle
Veranstalter: KJR Steinburg e.V. (Kategorie: Kreisjugendringe)
Drucken | letzte Änderung: 16.02.2010
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