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24.05.2012, 10:14 Uhr

Fortbildung §8a SGB VIII - Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung -


25. Februar 2010

Schutz des Kindeswohls sollt auch Aufgabe der Jugendarbeit sein!

Seit 2005 ist der § 8 a SGB VIII im Jugendhilfegesetz verankert. Daher sollten auch JugendleiterInnen für anzeichen einer Kindeswohlgefährdung sensibilisiert werden (z. B. wenn ein Kind geschlagen oder sexuell mißbraucht wird oder ein junger Mensch in seiner Entwicklung so stark eingeschränkt wird, dass seine Existens dadruch Schaden annimmt).

Jugendverbände können und sollten das Thema in ihre Juleica-Ausbildungen oder andere Seminare einbinden. Dis hilft den JugendleiterInnen im Notfall mit einer konkreten Situation umzugehen.

Kein Teilnahmebeitrag

Anmeldung: KJR Geschäftsstelle


Veranstalter: KJR Steinburg e.V. (Kategorie: Kreisjugendringe)

KJR Steinburg e.V.
Adresse:
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
Deutschland
 
Region:
Steinburg
Telefon:
04821/69492
Fax:
04821/69556
E-Mail:
reimers-tiedemann@steinburg.de
Internet:
http://www.kjr-steinburg.de/


Drucken | letzte Änderung: 16.02.2010


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