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24.05.2012, 05:35 Uhr
Dienstag, 20. Juli 2010
Eltern soll es durch den Einsatz von Filtertechnologie ermöglicht werden, nicht altersgerechte Inhalte von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Die Filtersoftware soll auf eine Alterskennzeichnung reagieren, die von den Anbietern einer Webseite anhand einer freiwilligen Selbstklassifizierung selbst vorgenommen wird. Zu den Klassifizierungskriterien gehört auch die Frage, ob Anbieter gewährleisten können, dass keine jugendgefährdende Inhalte im Angebot zu finden sind. Dies stellt insbesondere interaktive Web-2.0-Angebote, die von den Beiträgen ihrer Benutzerinnen und Benutzer leben, vor Schwierigkeiten. Auch zahlreiche pädagogische Angebote sind davon betroffen. Sie müssten voraussichtlich ein Angebot "ab 16" klassifizieren, sofern Jugendliche dort selbst - ohne Freischaltung durch die Redaktion - Inhalte selbständig veröffentlichen können.
Die Novellierung des Jugendmedienschutz-
Quelle: http://www.jugendhilfeportal.
Vierzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
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