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24.05.2012, 05:08 Uhr

Föderalismusdebatte ja, aber kein Rückfall in die Kleinstaaterei

Mittwoch, 22. September 2004

Föderalismusdebatte ja, aber kein Rückfall in die Kleinstaaterei

Kiel. Der Hauptausschuss des Landesjugendrings fordert die Landesregierung und die Bundestagsabgeordneten aller Parteien auf, sich aktiv für die Erhaltung der Bundeszuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe einzusetzen. "Wenn es nicht gelingt, den Bund weiterhin in der Verantwortung für die Jugendhilfe zu halten, droht der Bundesrepublik Deutschland nicht nur der Rückfall in Kleinstaaterei durch viele Einzelregelungen in den Ländern, die Länder selbst werden auch für den Bund finanziell einspringen müssen und die Zeche zu zahlen haben", erklärte Thies Grothe, Vorsitzender des Landesjugendrings.

Seit etwa einem Jahr berät die Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat die Neuordnung des föderalen Systems in der Bundesrepublik Deutschland. Ziel der Kommission ist es, die gesetzgeberischen Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern zu entzerren, um damit die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden zu verbessern. Die Jugendverbände begrüßen die damit angestrebte Neuordnung der gesetzgeberischen Kompetenzen. Der Hauptausschuss des Landesjugendrings stellte zur aktuellen Situation über eine mögliche Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes jedoch fest:

Erstens besteht aus der Sicht der Jugendverbände überhaupt keine Notwendigkeit zu einer Reform in diesem Bereich, weil der Bund ohnehin nur eine Rahmenkompetenz ausübt und der Schwerpunkt der Zuständigkeit richtigerweise auf der Ebene der örtlichen Träger liegt. Kompetenzkonflikte zwischen dem Bund, den Ländern und den örtlichen Trägern hat es nach Auffassung von Experten nicht gegeben.

Zweitens wird unter dem Vorwand der Stärkung des Föderalismus eine bleibende verfassungsrechtliche Aufgabe des Bundes, die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Artikel 72, Absatz 2 des Grundgesetzes) unnötig ausgehöhlt, was in der Konsequenz sowohl die Wahrung der Wirtschafts- und Rechtseinheit in Deutschland als auch die Herstellung vergleichbarer Standards in der Jugendhilfe gefährdet.

Drittens würden durch eine solche unter dem Vorzeichen einer überzogenen Reform zustandegekommene Zuständigkeitsverschiebung nur zusätzliche neue Verwaltungsverfahren entwickelt werden müssen, was insgesamt zu Mehrkosten in der Verwaltung der Länder führen muss.

Viertens ist den Jugendverbänden absolut unverständlich, weshalb vor dem Hintergrund einer Europäischen Union, in der auch in der Jugendpolitik gemeinsame Zielsetzungen entwickelt werden, in Deutschland Regelungskompetenzen in der Jugendhilfe dezentralisiert werden sollen. Für die Erhaltung und Weiterentwicklung der im europäischen Vergleich leistungsfähigen Strukturen der deutschen Jugendhilfe ist das nach Auffassung der Jugendverbände nicht förderlich.

Verlierer einer solchen Zuständigkeitsverschiebung in der Kinder - und Jugendhilfe wären die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien. Familien würden in ihrer Mobilität eingeschränkt sein, weil sie bei dem hohen Maß an Mobilität, das ein erfolgreiches Berufsleben erfordert, nicht mehr darauf vertrauen könnten, ein vergleichbar qualifiziertes Angebot von begleitenden Leistungen und Angeboten z. B. in der Tagespflege, in Kindertageseinrich-tungen und in der Kinder- und Jugendarbeit wie bisher vorzufinden. Da die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern höchst unterschiedlich sind, droht bei einer Übertragung der Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe auf die Landesebene eher eine Konkurrenz um die größten Einsparungen in der Jugendhilfe als eine um die Weiterentwicklung und den Ausbau von Leistungen und Angeboten in der Jugendhilfe. Hinzu kommt, das bei einer Neuordnung der Jugendhilfe auf Landesebene nicht gesichert ist, ob das bewährte System der Zweigliedrigkeit des Jugendamtes mit den Beteiligungsrechten für die freien Trägern in allen Ländern erhalten bleibt. Damit würde das erfolgreiche Zusammenwirken zwischen öffentlichen und freien Trägern in der Jugendhilfe und die dauerhafte Einbeziehung des Ehrenamts in die Erbringung der Angebote in der Jugendhilfe gefährdet werden.

Darüber hinaus befürchtet der Landesjugendring, dass es nicht gelingen wird, den drohenden Wegfall des Kinder- und Jugendplans durch die Länder zu kompensieren. Für die bundeszentralen Jugendverbände, die eine wichtige Funktion für die Qualitätsentwicklung der Angebote der verbandlichen Jugendarbeit haben, würde eine wichtige finanzielle Grundlage wegbrechen.

Für die internationale Jugendarbeit, die wesentlich aus Bundesmitteln finanziert wird, bräche ebenso eine Finanzierungsebene weg wie für den Jugendstättenbau. Größere Projekte mit einem höheren Finanzierungsvolumen und Modellprojekte, die die Landeshaushaltsmittel für die Jugendarbeit übersteigen, wären ebenfalls in Frage gestellt.

Der Landesjugendring ist die Arbeitsgemeinschaft schleswig-holsteinischer Jugendverbände und Jugendringe. Er vertritt die Interessen von 24 Mitgliedsorganisationen und 15 Kreisjugendringen, denen zur Zeit mehr als 500.000 Kinder und Jugendliche angehören. Zu den wesentlichen Aktivitäten der Jugendverbände gehören Jugendbildungs-, Freizeit- und Erholungsmaßnahmen. Hierfür stehen in Schleswig-Holstein rund 200 Einrichtungen mit insgesamt 25.000 Übernachtungsplätzen zur Verfügung. Die Arbeit der Jugendverbände in Schleswig-Holstein wird vor allem durch die mehr als 20.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getragen.


Kiel, 8. September 2004
Redaktion: Jens Peter Jensen

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