Montag, 20. September 2004
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) schafft genau für dieses politische Ziel den bundesgesetzlichen Rahmen: Jedem Kind und jedem Jugendlichen in Deutschland stehen im gleichen Maße Förderung und Hilfeleistungen zu. Die Tagesstätten für Kinder, Beratung in Lebenskrisen, erzieherische Hilfen, Angebote der Jugendarbeit, Hilfe bei Misshandlungen, Vernachlässigung oder Missbrauch. All dies ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz der Bundesrepublik Deutschland (KJHG) geregelt. Dieses Rahmengesetz stellt den Ländern und Kommunen bereits jetzt einen ausreichenden Gestaltungsspielraum zur Verfügung.
"Wenn wir uns vom Verfassungsauftrag der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse verabschieden", so Detlef Raabe, Vorsitzender des Deut-schen Bundesjugendring, "werden wir die Startvoraussetzungen für die junge Generation entscheidend verschlechtern. Wenn der bundesgesetzliche Rahmen des KJHG wegfällt und in die Zuständigkeit der Länder übergeht, wird es noch größere Unterschiede in der Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in den Bundesländern geben."
Förderung von Kindern und Jugendlichen ist keine Subvention, sondern Investition in die Zukunft unseres Landes. Deshalb fordert der Deutsche Bundesjugendring die politischen Verantwortlichen auf, in der Föderalismusdiskussion das KJHG nicht nur unter finanzpolitischen Aspekten zu betrachten, sondern unter das politische Ziel gleicher Chancen für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland zu stellen. Die Realität der unter-schiedlichen Lebensverhältnisse macht die Umsetzung des Verfassungsauftrages wichtiger denn je.
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